Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hamburgische Münze

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die Hamburgische Münze (Bei der Neuen Münze 19, 22145 Hamburg) vertreibt Münzen und Medaillen. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Bestellung von Münzen und Medaillen bei der Hamburgischen Münze (HM). Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn die HM sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

2. Vertragsabschluss

(1) Die Angebote der HM stehen unter dem Vorbehalt, dass sich der Motivwunsch des Kunden als technisch machbar erweist, die Ausführung des Auftrags nicht gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere die Medaillenverordnung oder das Urheberrecht, verstößt und die HM richtig und rechtzeitig durch ihre Zulieferer beliefert wird. Letzteres gilt nur für den Fall, dass die HM mit dem Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen und eine etwaige Falsch- oder Nichtbelieferung nicht zu vertreten und die HM auch nicht das Beschaffungsrisiko übernommen hat. Die HM wird den Kunden über eine etwaige (vollständige oder teilweise) Nichtverfügbarkeit unverzüglich informieren und ihm eine etwaige Vorauszahlung unverzüglich (vollständig oder teilweise) erstatten.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot der HM annimmt. Unternehmer erklären die Annahme, indem sie das Angebot gegenüber der HM in Textform bestätigen. Alle anderen  Kunden  erklären die Annahme mit Zahlung des in der Rechnung  der HM ausgewiesenen Betrags (Vorkasse).

3. Widerruf

Ist der Kunde Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, steht ihm ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu, über das die HM nachfolgend genauer belehrt. Verbraucher in diesem Sinne (und im Sinne dieses Vertrags) ist jede natürliche Person, welche die Waren (hier: Münzen und Medaillen) zu einem Zweck kauft, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Ein solches Widerrufsrecht besteht allerdings nicht bei der Lieferung von kundenspezifischen Anfertigungen, die keine Standardprodukte und nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle  Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, z.B. bei Medaillen mit vom Kunden gewählter Gravur. In diesen Fällen kann der Vertragsschluss nicht widerrufen werden.

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Hamburgische Münze, Bei der Neuen Münze 19, 22145 Hamburg,  E-Mail: hamburgischemuenze@muenzehamburg.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufs rechtzeitig vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung.

4. Teilleistungen und Lieferfristen

(1) Die HM ist zu Teilleistungen und zur Teilfakturierung berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Dies gilt insbesondere für die Lieferung von Medaillen, soweit die Bestellung mehr als 500 Stück umfasst oder bei der Lieferung von Münzen, soweit die Bestellung mehr als 1 Mio. Stück umfasst.

(2) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt voraus, dass der Kunde rechtzeitig seine Mitwirkungspflichten erfüllt, insbesondere Unterlagen (z.B. Reinzeichnungen), Patrizen, Gipse und Genehmigungen beibringt sowie Freigaben erklärt.

5. Gefahrenübergang

Die Gefahr der verzögerten Lieferung geht mit der Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Ist der Kunde Unternehmer, gilt das Gleiche für die Gefahr des Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung der Ware sowie die Preisgefahr.

6. Stornierungen

Die HM ist zu Stornierungen nicht verpflichtet. Sofern auf Wunsch des Kunden eine Bestellung dennoch ganz oder teilweise storniert wird und der Kunde dies zu vertreten hat, ist die HM berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 10 % des Bruttoauftragswertes geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt davon unberührt. Der Kunde kann den Nachweis führen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Ziff. 11 Abs. 3 bleibt unberührt.

7. Zahlungsbedingungen

(1) Ist der Kunde Unternehmer, sind Zahlungen mit Lieferung sofort fällig, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Bei Erstgeschäften ist die HM berechtigt, die Materialkosten der Edelmetalle vorab in Rechnung zu stellen. Bei zumutbaren Teillieferungen kann eine der Teillieferung entsprechende Vergütung gefordert werden. Im Übrigen gilt Ziff. 2 Abs. 2.   

(2) Wechsel und Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Der Kunde trägt sämtliche Scheck- und Wechselkosten, Spesen sowie Bankgebühren bei Auslandszahlungen.

(3) Ist der Kunde Verbraucher, erfolgt die Belieferung ausschließlich per Vorkasse. Die Bankverbindung nebst der bei Überweisung als Verwendungszweck anzugebenden Vertragsgegenstandsnummer werden in der Auftragsbestätigung benannt.

(4) Im Falle des Zahlungsverzugs kann die HM von Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 (fünf) Prozentpunkten, von Unternehmern in Höhe von 8 (acht) Prozentpunkten, jeweils über dem geltenden Basiszinssatz, verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(5) Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der HM anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

8. Eigentumsvorbehalt

(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die HM das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum vollständigen Eingang der Vergütung für die jeweilige Ware vor. Bei Verträgen mit Unternehmern gilt dieser Vorbehalt bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Unternehmer.

(2) Der Kunde ist berechtigt die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt der HM bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura­Endbetrags (einschließlich Mehrwertsteuer) des Vergütungsanspruchs ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen. Der Kunde bleibt auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Befugnis der HM, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die HM verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung des lnsolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, kann die HM verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Dritten die Abtretung mitteilt.

(3) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware nicht erfolgen. Der Kunde Ist verpflichtet, der HM jede Pfändung, Beschädigung oder jedes Abhandenkommen der Ware unverzüglich anzuzeigen.

9. Gewährleistung

(1) Dem Kunden stehen die gesetzlichen Mängelrechte zu, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt.

(2) Die HM leistet für Mängel der Ware nach Wahl des Kunden Gewähr durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Ware (sog. Nacherfüllung). Vor der Geltendmachung anderer Mängelansprüche ist der HM hierzu angemessene Gelegenheit und Zeit zu geben. Die HM kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(4) Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware von der vereinbarten Beschaffenheit nur unerheblich abweicht oder die vertragsgemäße bzw. gewöhnliche Verwendung der Ware nur unerheblich beeinträchtigt ist. Ist der Kunde Unternehmer, bestehen in diesen Fällen auch im Übrigen keine Mängelansprüche. Materialveränderungen, die altersbedingt sind oder aufgrund von Umweltbedingungen eintreten, stellen keinen Mangel dar.

(5) Offensichtliche Mängel sind der HM Innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware anzuzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsausschlusses ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft Sie. Sind Sie Kaufmann, gelten die Regelungen des § 377 HGB.

(6) Ist der Kunde Verbraucher, verjähren Mängelansprüche vorbehaltlich der Regelung in Abs. 6 Satz 3 und Abs. 7 in zwei Jahren ab Lieferung der Ware. Ist der Kunde Unternehmer, verjähren Mängelansprüche vorbehaltlich der Regelung im folgenden Satz und in Abs. 7 in einem Jahr ab Lieferung der Ware. Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels bleiben durch die vorstehenden Regelungen unberührt und verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen; für solche Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gelten die Regelungen in Ziff. 10 dieses Vertrags.

(7) Die vorstehenden Einschränkungen der Gewährleistungspflicht gelten nicht In Fällen, in denen die HM eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen oder Mängel arglistig verschwiegen hat

10. Haftung

(1) Die HM haftet dem Kunden bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten - das sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten) -  auf Aufwendungs- und Schadensersatz (im Folgenden in Ziff. 10 gemeinsam „Schadensersatz"). Soweit die Verletzung der Kardinalpflichten nur leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden führte, sind Schadensersatzansprüche der Höhe nach jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

(2) Die HM haftet dem Kunden außerdem nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei Übernahme einer Garantie durch die HM sowie in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung, jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

(3) Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz gegen die HM - gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis durch die HM, deren gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, aus § 311 a BGB oder aus unerlaubter Handlung - ausgeschlossen.

(4) Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung der HM eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der HM.

(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(6) Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen ab dem gesetzlichen Fristbeginn.

11. Sonderregeln für das Medaillengeschäft

(1) Die vom Kunden gewählten Motive müssen den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere der Medaillenverordnung) entsprechen. Abmessungen von Medaillen können im Rahmen der Medaillenverordnung frei vereinbart werden. Sie unterliegen fertigungsbedingten Toleranzen.

(2) Soweit vereinbart stellt die HM dem Kunden ein Muster für eine Medaille zur Verfügung. Der Kunde wird gegenüber der HM binnen 10 Werktagen ab Zugang des Musters in Textform erklären, ob er mit dem Entwurf einverstanden ist. Geht innerhalb dieser Frist keine Erklärung bei der HM ein, ist die HM nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 5 Werktagen und Androhung des Rücktritts zum Rücktritt berechtigt.

(3) Der Arbeits- und Materialaufwand für Zeichnungen und Modelle ist vom Kunden gesondert zu vergüten. Die entstandenen Kosten werden auch bei einer Stornierung des Kunden berechnet. Die Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte ist mit der Übertragung des Eigentums an den Medaillen nicht verbunden. Abgelehnte Skizzen, Entwürfe oder Modelle bleiben im Eigentum der HM und müssen an diese zurückgegeben werden.

12. Nutzung von Kennzeichen der HM

Zur Nutzung der Bezeichnung „Hamburgische Münze" sowie sonstiger Marken, Logos oder Kennzeichen der HM im geschäftlichen Verkehr, insbesondere zu Werbezwecken, ist der Kunde nur mit schriftlicher Zustimmung der HM berechtigt.

13. Datenschutz

(1) Die HM verarbeitet als Verantwortliche personenbezogene Daten des Kunden (z.B. Anrede, Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung}, soweit dies zur Anbahnung und/oder Durchführung der vertraglichen Beziehung mit dem Kunden erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO). Werden die erforderlichen Daten vom Kunden nicht bereitgestellt, kann ein Vertrag u.U. nicht abgeschlossen oder durchgeführt werden. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte findet grundsätzlich nur statt, soweit die HM gesetzlich dazu verpflichtet oder die Weitergabe (z.B. an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen) zur Durchführung der vertraglichen Beziehung mit dem Kunden erforderlich ist oder der Kunde zuvor ausdrücklich in die Weitergabe seiner Daten eingewilligt hat. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist in diesen Fällen Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. C, lit. b bzw. lit. a DSGVO. Jede Verarbeitung personenbezogener Daten durch die HM erfolgt ausschließlich in Rechenzentren in der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, wenn sie für die Durchführung des Vertrages mit dem Kunden (einschließlich der Erfüllung oder Geltendmachung etwaiger Gewährleistungs-, Haftungs- oder Schadensersatzansprüche) nicht mehr erforderlich sind, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen eine längere Speicherung vorschreiben.

(3) Der Kunde hat einen Anspruch auf Auskunft über die zu ihm von der HM gespeicherten Daten und bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen einen Anspruch auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung. Der Kunde hat ferner das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln. Sofern dies technisch möglich ist, kann der Kunde auch verlangen, dass die HM die Daten direkt an den anderen Verantwortlichen übermittelt.

(4) Mit Beschwerden über die Datenverarbeitung durch die HM kann sich der Kunde an eine Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes wenden.

14. Sonstiges

(1) Der Kunde kann ihm gegenüber der HM zustehende Ansprüche nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung abtreten. § 354 a HGB bleibt unberührt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung Hamburg. Die HM ist berechtigt, den Kunden wahlweise an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juni 2018